Für jeden Besuchstag berechnen wir einen Tagessatz. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine 100% Kostenübernahme des Besuches im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes für bis zu sechs Tagen die Woche möglich. Wir beraten Sie gern und sind bei der Antragstellung behilflich. Eine Übersicht über die entstehenden Kosten bei den unterschiedlichen Pflegestufen finden Sie hier.