Die Leistungserbringung der Pflege richtet sich nach dem Rahmenvertrag über die pflegerische Versorgung in Einrichtungen der Tagespflege für das Land Nordrhein-Westfalen und den geltenden Vergütungsvereinbarungen.
Die erforderliche Unterstützung bei der Grund- und Behandlungspflege erfolgt im Rahmen der Tagesstruktur: Alle Hilfen werden mit dem Eintreffen des Gastes entsprechend der individuellen Bedürfnisse gestaltet und unter Berücksichtigung der vorhandenen Fähigkeiten erbracht.
Die Behandlungspflege erfolgt durch Pflegefachkräfte entsprechend der ärztlichen Anordnung. Ansprechpartner des Arztes bleibt dabei der Gast selbst oder seine Bezugspersonen. Den direkten Kontakt zum behandelnden Arzt nehmen wir nur nach Absprache und im Notfall auf.
Die Steuerung des Pflege- und Betreuungsprozesses erfolgt anhand des Strukturmodells für Tagespflegeeinrichtungen.